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Produktsicherheitsverordnung 2024 - Was für Händler & Hersteller gilt
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, kurz GPSR). Sie verschärft die Sicherheitsanforderungen und erweitert Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten für alle Produkte, die in der EU an Verbraucher verkauft werden.
Inhalt
Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Einheitlicher Rahmen für Handel in der EU
Die Verordnung über Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit (GPSR) löst die bisherige Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie sowie Teile des deutschen Produktsicherheitsgesetzes ab. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und schafft einheitliche Regeln, damit nur sichere Verbraucherprodukte in den Verkehr gelangen. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Importeure, Marktplatzbetreiber sowie B2C- und B2B-Online-Händler.
Hersteller: Produktsicherheit und vollständige Information
Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Produktsicherheit und müssen sicherstellen, dass alle Produkte den geltenden EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Dazu reicht es nicht, nur bei der Entwicklung auf Sicherheit zu achten – die Anforderungen ziehen sich durch den gesamten Produktlebenszyklus. Konkret bedeutet das für Hersteller:
Sicherheitsstandards einhalten
Produkte dürfen keine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher darstellen. Alle Artikel, die in den Verkehr gebracht werden, müssen die EU-Sicherheitsanforderungen erfüllen. Im digitalen Handel sollten diese Standards klar und transparent kommuniziert werden, etwa über Produktseiten und technische Datenblätter.
Sicherheitsdaten & Anleitungen bereitstellen
Hersteller sind verpflichtet, vollständige und verständliche Sicherheitsinformationen, Gebrauchsanweisungen und Risikohinweise bereitzustellen. Diese Inhalte müssen im Online-Kauf leicht zugänglich sein – zum Beispiel über PDFs, interaktive Produktdatenblätter oder Videoanleitungen.
Regelmäßige Sicherheitsprüfungen
Darüber hinaus müssen Produkte regelmäßig getestet und auf Sicherheitsmängel überprüft werden. Dazu gehören physische Tests ebenso wie digitale Prüfmechanismen im Herstellungsprozess, um die Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen dauerhaft sicherzustellen.
Händler & Online-Shops: Transparenz und Dokumentation
Online-Händler und Betreiber von E-Commerce-Plattformen müssen die GPSR-Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern sie auch klar und nachvollziehbar an Endkund:innen kommunizieren. Für Shopbetreiber ergeben sich daraus insbesondere folgende Aufgaben:.
Produktkennzeichnung & Rückverfolgbarkeit
Händler stellen sicher, dass alle Produkte eindeutig identifizierbar sind – etwa über Seriennummern, Chargenkennzeichnungen oder vergleichbare Merkmale. So bleibt die Rückverfolgbarkeit gewährleistet. Diese Informationen sollten im Online-Shop gut sichtbar und leicht zugänglich sein.
Bereitstellung von Sicherheitsinformationen
Im Shop müssen vollständige und verständliche Sicherheitsinformationen bereitstehen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu gehören nicht nur Produktdatenblätter und Warnhinweise, sondern auch eine klare Struktur und Navigation, damit Kund:innen relevante Informationen mit wenigen Klicks finden.
Kommunikation bei Rückrufen
Im Shop müssen vollständige und verständliche Sicherheitsinformationen bereitstehen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu gehören nicht nur Produktdatenblätter und Warnhinweise, sondern auch eine klare Struktur und Navigation, damit Kund:innen relevante Informationen mit wenigen Klicks finden.
Umgang mit gefährlichen Produkten
Besteht ein Sicherheitsrisiko, greift eine Meldepflicht. Händler müssen Risiken bewerten, Vorfälle dokumentieren und geeignete Maßnahmen einleiten – von Warnhinweisen bis hin zum Rückruf. Ein strukturiertes Rückruf- und Meldesystem hilft, schnell zu reagieren und weitere Gefährdungen zu vermeiden.
Importeure: Sicherstellung der Produktsicherheit und Dokumentation
Importeure sind im Rahmen der GPSR für alle Produkte verantwortlich, die außerhalb der EU hergestellt und in den europäischen Markt eingeführt werden. Sie müssen sicherstellen, dass jedes importierte Produkt die geltenden EU-Sicherheitsstandards erfüllt und dies nachweisbar dokumentiert ist.
Überprüfung der Produktsicherheit
Bevor Waren in den Verkauf gehen, prüfen Importeure, ob diese den EU-Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dazu gehört, von Herstellern in Drittstaaten Konformitätserklärungen, Prüfberichte und weitere Sicherheitsnachweise anzufordern, zu bewerten und geordnet zu dokumentieren.
Eine enge Zusammenarbeit mit den Herstellern stellt sicher, dass alle erforderlichen Zertifikate und Sicherheitsdaten vorliegen.
Dokumentation & Rückverfolgbarkeit sicherstellen
Importeure achten zudem auf eine korrekte Kennzeichnung der Produkte und eine durchgängige Rückverfolgbarkeit. Digitale Systeme helfen dabei, Chargen, Lieferwege und sicherheitsrelevante Informationen zu erfassen, sodass bei Auffälligkeiten alle relevanten Produktdaten schnell verfügbar sind und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.
Produktsicherheit auf Online-Marktplätzen wie Amazon & eBay
Die GPSR betrifft auch den Verkauf über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Kaufland. Neben den Plattformbetreibern stehen Händler in der Pflicht, ihre Angebote rechtskonform zu gestalten.
Das bedeutet: Produkte müssen eindeutig gekennzeichnet sein, alle erforderlichen Sicherheits- und Warnhinweise sowie Dokumente (z. B. Gebrauchsanleitungen, Konformitätserklärungen) müssen leicht auffindbar bereitstehen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, drohen die Sperrung einzelner Listings oder ganzer Accounts – im Ernstfall auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und weitere rechtliche Schritte.
Pflichtangaben für sichere und rechtskonforme Produkte
Damit Produkte den Anforderungen der GPSR entsprechen, müssen bestimmte Angaben gut sichtbar auf dem Produkt, der Verpackung oder im Online-Shop enthalten sein. Die folgenden Kennzeichnungen und Informationen zählen zu den zentralen Pflichtangaben.
CE-Kennzeichnung
Bestätigt, dass das Produkt den EU-Sicherheitsvorschriften entspricht
Informationen zur Sicherheit
Hinweise zur sicheren Benutzung, z. B. Warnungen und Altersbeschränkungen
Angaben zum Hersteller
Name und Anschrift des Herstellers sorgt für Transparenz beim Kunden
Serien- oder Modellnummer
Zur einfachen Rückverfolgbarkeit von Produkten bei Sicherheitsproblemen
Hinweise zur Entsorgung
Wichtig für elektronische Produkte, um diese korrekt und sicher zu entsorgen
Wie burgdigital Ihr Unternehmen bei der GPSR-Umsetzung unterstützt
Die Umsetzung der GPSR bringt für Hersteller, Händler und Importeure viele Detailanforderungen mit sich – gerade im Zusammenspiel von PIM, ERP und Shopsystem. Wir helfen dabei, Produktsicherheitsdaten strukturiert abzubilden, medienbruchfrei zu pflegen und rechtssicher im Frontend auszugeben. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
Erweiterung von PIM- und Redaktionssystemen
Wir ergänzen Ihre PIM- und Redaktionssysteme um die benötigten Felder, Datenstrukturen und Workflows für produktsicherheitsrelevante Informationen (z. B. Warnhinweise, Konformitätserklärungen, Rückverfolgbarkeitsdaten). So lassen sich alle Pflichtangaben zentral pflegen, versionieren und automatisiert in angebundene Kanäle ausspielen.
Bereitstellung und Integration von Plugins
Maßgeschneiderte Plugins sorgen dafür, dass GPSR-Daten korrekt und übersichtlich im Shop dargestellt werden – etwa auf Produktdetailseiten, in Datenblättern oder Download-Bereichen. Wir übernehmen Auswahl, Anpassung und Integration der Erweiterungen, damit Kennzeichnungen, Hinweise und Dokumente an der richtigen Stelle ausgespielt werden.
Individuelle Entwicklung von Sonderlösungen
Für besondere Anforderungen entwickeln wir individuelle Lösungen, zum Beispiel für komplexe Produktportfolios, Mandantenstrukturen oder Marktplatz-Anbindungen. Dabei kombinieren wir rechtliche Vorgaben mit Ihren internen Prozessen und sorgen dafür, dass Ihre GPSR-Strategie technisch sauber, skalierbar und zukunftssicher umgesetzt wird.
Wichtiger Hinweis
Wir bieten keine Rechtsberatung. Für rechtliche Details
empfehlen wir den Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt.
FAQ - Häufige Fragen zur GPSR
Wann tritt die GPSR in Kraft?
Welche Produkte sind von der EU-Produktsicherheitsverordnung betroffen?
Welche Produkte sind von der GPSR ausgeschlossen?
- Human- und Tierarzneimittel
- Lebensmittel
- Futtermittel
- Lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen
- Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Pflanzenschutzmittel
- Beförderungsmittel, mittels derer Verbraucher sich fortbewegen oder reisen und die von Dienstleistungserbringern im Rahmen einer Transportdienstleistung, die Verbrauchern erbracht wird, direkt bedient werden und nicht von den Verbrauchern selbst bedient werden Luftfahrzeuge (Flugzeuge, etc.)
- Antiquitäten (nach Art. 3 Nr. 28 GPSR sind Antiquitäten Produkte wie etwa Sammlerstücke oder Kunstwerke, bei denen Verbraucher vernünftigerweise nicht erwarten können, dass sie den neuesten Sicherheitsnormen entsprechen)
Was passiert bei Verstößen gegen die EU-Produktsicherheitsverordnung?
Verstöße können rechtliche Konsequenzen haben, darunter Bußgelder und Sperrungen von Produktangeboten.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der GPSR
Von der Plugin-Integration bei Shopware bis hin zur Optimierung Ihrer digitalen Produktpräsentation: Wir helfen Ihnen bei der Anpassung Ihrer digitalen Kanäle, um die Anforderungen der EU-Verordnung zu erfüllen.