E-Commerce | 3:45 Min. Lesezeit
Wichtige Änderungen für Händler und Hersteller
Produktsicherheitsverordnung
(GPSR) 2024
Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung
(General Product Safety Regulation – kurz GPSR) in Kraft. Diese beinhaltet
umfassende Sicherheitsanforderungen sowie erweiterte
Kennzeichnungs- und Meldepflichten für alle Produkte, die innerhalb
der EU an Verbraucher verkauft werden.
Einheitliche Vorgaben für maximale Produktsicherheit
Produktsicherheitsverordnung: Europaweite Standards
Die Gesetz über Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit (GPSR) ersetzt die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie sowie Teile des deutschen Produktsicherheitsgesetzes und gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dadurch wird ein einheitlicher Standard geschaffen, der die Produktsicherheit europaweit stärken und sicherstellen soll, dass nur sogenannte Verbraucherprodukte mit den höchsten Sicherheitsstandards auf den Markt gelangen. Daher ist die Verordnung nicht nur für Hersteller, sondern auch für Importeure sowie B2C und B2B Online-Händler verpflichtend.
Verbesserter Verbraucherschutz im digitalen Handel
Anforderungen für Hersteller, Händler & Importeure
Die Produktsicherheitsverordnung fordert von Händlern, Importeuren und Herstellern, ausschließlich sichere Produkte auf den Markt zu bringen, die den geltenden Zertifizierungsanforderungen und Sicherheitshinweisen entsprechen. Zudem sind erweiterte Informationspflichten sowie eine umfassende Risikobewertung erforderlich. Potenzielle Risiken für die Produktsicherheit müssen erkennen sein und transparente Informationen über Produkte bereitgestellt werden.
Hersteller
Hauptverantwortung für Produktsicherheit
und Kennzeichnung
Importeure
Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsstandards importierter Produkte
Händler
Verpflichtung sichere Produkte anzubieten & Verbraucherinformationen bereitzustellen
Hersteller: Produktsicherheit und vollständige Information
Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Produktsicherheit und müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
Produkte dürfen keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher darstellen. Daher unterliegen alle Produkte, die auf den Markt kommen, den EU-Sicherheitsanforderungen. Im digitalen Handel sollten Hersteller diese Anforderungen klar und transparent kommunizieren.
Hersteller sind verpflichtet, vollständige und verständliche Sicherheitsinformationen, Gebrauchsanweisungen und Risikohinweise zu ihren Produkten bereitzustellen. Diese Informationen müssen beim Online-Kauf leicht zugänglich sein, beispielsweise durch PDFs, interaktive Produktdatenblätter oder Videoanleitungen.
Hersteller tragen die Verantwortung, ihre Produkte regelmäßig zu testen und auf Sicherheitsmängel zu überprüfen. Dies umfasst sowohl physische Tests als auch die Integration digitaler Prüfmechanismen in den Herstellungsprozess, um die Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen dauerhaft sicherzustellen.
Händler & Online-Shops: Transparenz und Dokumentation
Online-Händler und Betreiber von E-Commerce-Plattformen sind gefordert, die Anforderungen der GPSR nicht nur zu erfüllen, sondern diese auch klar an den Endkunden zu kommunizieren.
Händler sind dafür verantwortlich, dass alle Produkte durch Seriennummern, Chargenkennzeichnungen oder andere Merkmale eindeutig identifizierbar sind und falls notwendig eine Rückverfolgbarkeit gewährleisten. Diese Informationen sollten für den Endverbraucher leicht zugänglich sein, besonders in Online-Shops.
Händler sind angehalten, in ihren Online-Shops klare und vollständige Sicherheitsinformationen bereitzustellen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehört nicht nur die Präsentation der Produktsicherheitsdaten, sondern auch eine benutzerfreundliche Navigation, damit Kunden schnell auf relevante Informationen zugreifen können.
Im Falle eines Rückrufs sind Online-Händler verpflichtet, Kunden schnell und transparent zu informieren. Digitale Systeme wie automatisierte Benachrichtigungen, E-Mail-Marketing oder App-Updates unterstützen dabei, Kunden schnell und umfassend zu erreichen.
Bei einem Sicherheitsrisiko oder gefährlichen Produkt besteht von Seiten des Händlers eine Meldepflicht. In diesem Fall müssen proaktive Maßnahmen ergriffen werden, um Risiken zu vermeiden und bei Bedarf schnell auf Vorfälle reagieren zu können. Dies beinhaltet unter anderem auch die Einrichtung eines effektiven Rückrufsystems.
Importeure: Sicherstellung der Produktsicherheit und Dokumentation
Importeure sind im Rahmen des GPSR für Produkte verantwortlich, die außerhalb der EU hergestellt wurden. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle importierten Produkte die europäischen Sicherheitsstandards erfüllen.
Importeure sind dafür verantwortlich, vor dem Vertrieb von Produkten sicherzustellen, dass diese den EU-Sicherheitsanforderungen entsprechen. Sie sollten von Herstellern aus Drittstaaten ausreichende Sicherheitsnachweise anfordern und dokumentieren. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Herstellern, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Zertifikate und Sicherheitsdaten vorliegen.
Ebenso ist es die Pflicht von Importeuren, auf die korrekte Kennzeichnung der in die EU eingeführten Produkte zu achten. Die Rückverfolgbarkeit muss auch hier durch digitale Systeme gewährleistet sein, sodass alle relevanten Produktinformationen schnell zugänglich sind, falls Sicherheitsprobleme auftauchen.
Neue Anforderungen für rechtskonforme Angebote
Produktsicherheit bei Online-Marktplätzen
Die Produktsicherheit spielt auch beim Verkauf von Produkten über Marktplätze wie Amazon und eBay eine zentrale Rolle. Betreiber solcher Onlinemarktplätze unterliegen ebenfalls neuen Anforderungen. Stellen Sie als Verkäufer daher sicher, dass Ihr Shop sowie Ihre Produktangebote den aktuellen Vorschriften entsprechen. Produkte müssen korrekt gekennzeichnet und alle erforderlichen Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihre Angebote von den Plattformen gesperrt oder rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.
Was bei der Kennzeichnung und Dokumentation zu beachten ist
Wichtige Kennzeichnungen und Informationen für Produkte
Profitieren Sie von erfahrenen Experten
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der GPSR
Von der Plugin-Integration bei Shopware bis hin zur Optimierung Ihrer digitalen Produktpräsentation: Wir helfen Ihnen bei der Anpassung Ihrer digitalen Kanäle, um die Anforderungen der EU-Verordnung zu erfüllen.
Effiziente Lösungen zur Umsetzung der Vorgaben
Wie unterstützt burgdigital Ihr Unternehmen?
Die Umsetzung der GPSR-Anforderungen stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Hersteller, Händler und Importeure können jedoch durch digitale Lösungen die Vorgaben effizient erfüllen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen sicher und effizient in Ihrem Shopsystem zu integrieren. Unser Leistungsangebot umfasst dabei mehrere wesentliche Aspekte:
Erweiterung von PIM- und Redaktionssystemen
Wir erweitern Ihre PIM- und Redaktionssysteme, um die effiziente Pflege und den Import von Daten gemäß der EU-Verordnung zur Produktsicherheit (GPSR) zu ermöglichen. So können alle relevanten Produktinformationen korrekt und einfach verwaltet werden.
Bereitstellung und Installation von Plugins
Maßgeschneiderte Plugins ermöglichen die korrekte und übersichtliche Darstellung produktsicherheitsrelevanter Daten im Frontend. So stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.
Individuelle Entwicklung von Sonderlösungen
Für spezielle Anforderungen der EU-Verordnung zur Produktsicherheit entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die komplexe Vorgaben effizient umsetzen und Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. So ist sowohl die rechtliche Konformität als auch eine zukunftssichere Umsetzung gewährleistet.
Wichtiger Hinweis
Wir bieten keine Rechtsberatung. Für rechtliche Details
empfehlen wir den Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt.
Hintergrundinformationen zum GPSR
FAQ zur EU-Produktsicherheitsverordnung
Die Verordnung gilt ab dem 13. Dezember 2024.
Alle Verbraucherprodukte, die in der EU verkauft werden, einschließlich gebrauchter oder aufbereiteter Produkte.
- Human- und Tierarzneimittel
- Lebensmittel
- Futtermittel
- Lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen
- Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Pflanzenschutzmittel
- Beförderungsmittel, mittels derer Verbraucher sich fortbewegen oder reisen und die von Dienstleistungserbringern im Rahmen einer Transportdienstleistung, die Verbrauchern erbracht wird, direkt bedient werden und nicht von den Verbrauchern selbst bedient werden Luftfahrzeuge (Flugzeuge, etc.)
- Antiquitäten (nach Art. 3 Nr. 28 GPSR sind Antiquitäten Produkte wie etwa Sammlerstücke oder Kunstwerke, bei denen Verbraucher vernünftigerweise nicht erwarten können, dass sie den neuesten Sicherheitsnormen entsprechen)
Verstöße können rechtliche Konsequenzen haben, darunter Bußgelder und Sperrungen von Produktangeboten.
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