Hintergrund ist eine EU-Verbraucherschutzreform, die in Deutschland mit dem neuen § 356a BGB umgesetzt wird. Ziel der Regelung ist es, den Widerruf für Verbraucher genauso einfach zu machen wie den Online-Vertragsschluss selbst. Verträge sollen künftig direkt über die jeweilige Online-Benutzeroberfläche widerrufen werden können – ohne Umwege über E-Mails, Kontaktformulare oder schwer auffindbare Inhalte.
Für viele Shops bedeutet das eine klare Änderung: Die bisherige Widerrufsbelehrung oder ein bloßer Link im Footer reicht künftig nicht mehr aus.